Zahlungen am Jahresende 2023

Damit wir Ihre Zahlungsaufträge noch vor dem Jahresende ausführen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Fristen zu beachten.
AEK ZAHLUNGSAUFTRAG
AEK Zahlungsaufträge sollten spätestens am 27. Dezember 2023 mit Ausführungsdatum vom 27. Dezember 2023 bei uns eintreffen.
E-BANKING
Bitte erfassen Sie E-Banking-Zahlungen spätestens am 28. Dezember 2023 mit Ausführungsdatum vom 28. Dezember 2023.
Vorsorgeprodukte
Damit Zahlungen auf Vorsorgekonten bei der Steuererklärung 2023 geltend gemacht werden können, geben Sie uns diese bitte spätestens am 27. Dezember 2023 in Auftrag.
Selbstverständlich werden auch Zahlungen, die nach diesen Daten bei uns eintreffen, umgehend verarbeitet.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind bei Fragen gerne für Sie da.
Ihre AEK BANK 1826 Genossenschaft
14.11.2023