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Wir sind Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr für Sie da.

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Garantien & Bürgschaften

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Finanzierungen

Grosser Auftrag? Und Ihr Kunde benötigt zusätzliche Sicherheit? Wir verpflichten uns gerne für Sie, beispielsweise mittels Bankgarantie.

Die Verpflichtung entsteht, indem wir in Ihrem Auftrag anstatt Geld auszuzahlen, eine Garantie oder Bürgschaft leisten. Ausgangspunkt eines solchen Verpflichtungskredits ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen Ihnen und einem Vertragspartner, bei dem Ihr Vertragspartner die Absicherung eines bestimmten Vertragsrisikos wünscht und Sie uns beauftragen, eine Garantie unmittelbar gegenüber dem begünstigten Vertragspartner abzugeben. Dies bietet grosse Vorteile für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss, z.B. wenn sich zwei Vertragsparteien noch nicht so gut kennen.

Die Geldzahlung ergibt sich nur, wenn der Begünstigte sein Recht wahrnimmt, die Zahlung des Garantiebetrages oder eines Teils davon, zu verlangen. 

Die Garantie erlischt entweder durch den ordentlichen zeitlich befristeten Verfall, die Begleichung des Garantiebetrages oder die vorzeitige Annullation.

Wir bieten Ihnen folgende Produkte an:
 

  • Absicherung von Bauhandwerkerverpflichtungen
  • Anzahlungs- und Erfüllungsgarantien
  • Mietzinsgarantien
  • einfache und solidarische Bürgschaften
  • weitere Garantien auf Anfrage
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Reto Eggimann

Leiter Firmenkunden

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