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Strukturierte Adressen bei Zahlungsdaten

News

Ab dem 14. November 2026 gelten für Zahlungsdateien im Schweizer Zahlungsverkehr neue Anforderungen.

Zahlungsdateien bis November 2026 umstellen 

Zahlungsdateien müssen im Format pain.001.001.09 übermittelt werden. Gleichzeitig sind für Auftraggeber:innen und Empfänger:innen strukturierte Adressangaben erforderlich. Zahlungsdateien im bisherigen Format pain.001.001.03 sowie Zahlungen mit unstrukturierten Adressen werden ab dem 14. November 2026 nicht mehr verarbeitet. 

 

Warum erfolgt die Umstellung? 

Mit der Standardisierung der Adressangaben werden Zahlungsinformationen einheitlicher und können automatisiert verarbeitet und geprüft werden. Die neuen Vorgaben gelten für den Schweizer Zahlungsverkehr und betreffen sowohl nationale als auch internationale Zahlungen. 

 

Wer ist betroffen? 

Die Umstellung betrifft Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge mit einer eigenen Software erstellen und als pain.001-Zahlungsdatei übermitteln, beispielsweise mit einer Buchhaltungs- oder ERP-Software. Zahlungen, die direkt im E-Banking erfasst werden, sind davon nicht betroffen.

 

Was ändert sich? 

 

Neues Format für Zahlungsdateien 

Verwenden Sie spätestens ab dem 14. November 2026 die Version: pain.001.001.09 

 

Die neue Version kann bereits heute bei uns eingeliefert werden. Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig vorzunehmen. 

 

Adressen strukturiert übermitteln 

Die Adressangaben von Auftraggeber:innen und Empfänger:innen müssen strukturiert übermittelt werden. 

 

Strukturierte Adresse 

Die einzelnen Bestandteile einer Adresse werden in den dafür vorgesehenen Feldern übermittelt:

  • Strasse
  • Hausnummer
  • Postleitzahl 
  • Ort
  • Land 

Die strukturierte Adresse bietet die grösstmögliche Kompatibilität. Unstrukturierte Adressen werden ab dem 14. November 2026 nicht mehr akzeptiert. 

 

Was müssen Sie tun? 

Prüfen Sie, ob Ihre Zahlungssoftware bereits pain.001.001.09 und strukturierte Adressen unterstützt. Falls eine Umstellung notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarelieferanten oder Ihre IT-Verantwortlichen. Wir empfehlen, die Umstellung frühzeitig vorzunehmen und nicht bis November 2026 zu warten.

24.08.2026