Zahlungen am Jahresende 2025
Damit wir Ihre Zahlungsaufträge noch vor dem Jahresende ausführen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Fristen zu beachten.
AEK Zahlungsaufträge
AEK Zahlungsaufträge sollten spätestens am 29. Dezember 2025 mit Ausführungsdatum vom 30. Dezember 2025 bei uns eintreffen.
E-Banking
Bitte erfassen Sie E-Banking-Zahlungen bis spätestens am 29. Dezember 2025 mit Ausführungsdatum 30. Dezember 2025.
Vorsorgeprodukte
Damit Zahlungen auf Vorsorgekonten bei der Steuererklärung 2025 geltend gemacht werden können, geben Sie uns diese bitte spätestens am 23. Dezember 2025 in Auftrag.
Selbstverständlich werden auch Zahlungen, die nach diesen Daten bei uns eintreffen, umgehend verarbeitet.
Umgezogen?
Haben Sie uns Ihre neue Adresse bereits mitgeteilt?
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind bei Fragen gerne für Sie da.
Ihre AEK BANK 1826
25.11.2025