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Wir sind Montag bis Freitag, von 08.00 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17.00 Uhr für Sie da.

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Zahlungen am Jahresende 2025

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News

Damit wir Ihre Zahlungsaufträge noch vor dem Jahresende ausführen können, bitten wir Sie, die nachfolgenden Fristen zu beachten.

AEK Zahlungsaufträge

AEK Zahlungsaufträge sollten spätestens am 29. Dezember 2025 mit Ausführungsdatum vom 30. Dezember 2025 bei uns eintreffen.

 

E-Banking

Bitte erfassen Sie E-Banking-Zahlungen bis spätestens am 29. Dezember 2025 mit Ausführungsdatum 30. Dezember 2025.

 

Vorsorgeprodukte

Damit Zahlungen auf Vorsorgekonten bei der Steuererklärung 2025 geltend gemacht werden können, geben Sie uns diese bitte spätestens am 23. Dezember 2025 in Auftrag.

 

Selbstverständlich werden auch Zahlungen, die nach diesen Daten bei uns eintreffen, umgehend verarbeitet.

 

Umgezogen?

Haben Sie uns Ihre neue Adresse bereits mitgeteilt?

 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und sind bei Fragen gerne für Sie da.

Ihre AEK BANK 1826

25.11.2025