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Kundeninformation Einlagensicherung

Rechtliche Hinweise

Was ist Einlagensicherung?

Guthaben bei AEK Bank 1826 Genossenschaft sind durch die Einlagensicherung gesichert. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100'000 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000 gesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite esisuisse.ch.

 

Ab 1.1.2023 ergeben sich Neuerungen für gemeinsame Konten:

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100'000 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100'000 pro Person begrenzt.