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033 227 31 00Parkplatzreglement
Dieses Reglement regelt das Parkieren auf sämtlichen mit dem Logo der AEK BANK 1826 gekennzeichneten Parkflächen.
Die Begriffe «Kunde», «Personen» und «Parkkarteninhaber» gelten für weibliche, männliche und eine Vielzahl von Personen.
Geltungsbereich
Dieses Reglement gilt verbindlich für die Nutzung sämtlicher mit dem Logo der AEK Bank oder des im Hauptgebäude am Lauitor eingemieteten Restaurationsbetriebes gekennzeichneter Parkflächen.
Begriffe
Private Parkflächen im Sinne dieses Reglements sind jene im Eigentum der AEK Bank stehenden und allgemein zugänglichen Flächen, die unentgeltlich zum Parkieren vorgesehen sind.
Parkplatzkontrollen werden durch die von der AEK Bank beauftragten Personen durchgeführt.
Einhaltung des Reglements und der Parkordnung
Die Parkordnung ergibt sich aus den baulichen Massnahmen und aus den üblichen Markierungen. Es darf nur auf den markierten Parkfeldern parkiert werden.
Wird das Parkplatz-Reglement verletzt, behält sich die AEK Bank das Recht vor, eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von CHF 40.00 in Rechnung zu stellen und bei deren Nichtbezahlung nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen ohne weitere Mitteilung Anzeige zu erstatten. Anschliessend hat die AEK Bank keine Möglichkeit mehr, erstattete Anzeigen zurückzuziehen. Die AEK Bank hat ausserdem das Recht, Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Verletzen Kunden das Parkplatz-Reglement oder die Anweisungen der Parkwächter regelmässig, prüft die AEK Bank darüber hinaus die Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Verwendung der Parkflächen
Materialien, Maschinen, Wohnwagen, Anhänger, Gegenstände usw. dürfen auf den privaten Parkflächen nicht abgestellt werden.
Die AEK Bank kann die gekennzeichneten Parkflächen nach Bedarf sperren und für Sondernutzungen wie Veranstaltungen, Anlässe, usw. zur Verfügung stellen.
Unterhalt
Für den Unterhalt der Parkplätze und die Durchsetzung der Parkordnung ist der Parkdienst oder eine beauftragte Sicherheitsfirma zuständig. Den Anweisungen des Park- und des Sicherheitsdienstes ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Parkzeiten
Von Montag bis Sonntag gelten folgende Parkzeiten:
Von 06.00 - 24.00 Uhr darf mit der Parkkarte ausserhalb der Banköffnungszeiten parkiert werden.
Von 00.00 - 06.00 Uhr gilt ein Parkverbot. Während des Parkverbots dürfen Bankkunden für 15 Minuten parkieren, wenn diese zum Bancomaten, in die 24-Stundenzone oder zu ihrem Tresorfach möchten.
Möchten Kunden zum Bancomaten, in die 24-Stundenzone oder zu ihrem gemieteten Tresorfach, sind sie angehalten, ihre Besorgung innerhalb von 15 Minuten (Kurzparkplatz) zu erledigen. Bankkunden dürfen die Parkflächen für die Dauer ihrer Banktermine benützen, maximal jedoch für 2 Stunden und haben auf Nachfrage dem Parkwächter hierzu Angaben über den Grund ihres Aufenthalts zu machen. Personal und Zulieferer dürfen 30 Minuten und Gäste des Restaurationsbetriebes während 1 Stunde parkieren.
Parkplatzkategorien Lauitor (Hauptsitz)
Für Kurzparkplatzbesuchern (max. 15 Minuten), die zum Bancomaten, in die 24-Stundenzone oder zu ihrem gemieteten Tresorfach möchten, stehen die Felder Nr. 1 und 2 zur Verfügung.
Für Bankbesucher stehen die Parkfelder Nr. 3, 4, 5, 8 und 9 zur Verfügung.
Für den Restaurationsbetrieb stehen die Felder Nr. 10 und Nr. 11 zur Verfügung.
Für Personal und Lieferanten stehen die Felder Nr. 6 und 7 zur Verfügung.
Parkkarten
Alle Bankkunden mit einer Hauptbankbeziehung dürfen eine Parkkarte für die gekennzeichneten Parkflächen beantragen. Ein Parkkartenantrag wird zeitnah geprüft.
Eine Parkkarte berechtigt zur Nutzung der Parkflächen ausserhalb der Banköffnungszeiten und im Rahmen des vorliegenden Reglements. Während der Banköffnungszeiten dient sie lediglich der Kundenidentifizierung.
Eine Parkkarte ist ab Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember des aufgedruckten Jahres gültig und an eine Hauptbankbeziehung gebunden. Die Parkkarte kann jeweils bis zum 31. März im darauffolgenden Jahr zur Erneuerung beantragt werden.
Die Parkkarte kann direkt an einem unserer Bankschalter beantragt werden. Mit diesem Antrag für eine Parkkarte bestätigt der Kunde mittels «Antragsformular Kundenparkkarte», das Parkplatz-Reglement gelesen und akzeptiert zu haben. Die AEK Bank ist zuständig für die Herausgabe der Parkkarten und der damit verbundenen Datenverwaltung.
Der Restaurationsbetrieb kann ausserhalb der Banköffnungszeiten über die Parkfelder Nr. 3 bis Nr. 9 temporäre Parkkarten (max. 1 Stunde) für die eigene Kundschaft ausstellen. Temporäre Parkkarten sind jeweils nach Ablauf der vorgesehenen Zeit unaufgefordert zurückzugeben.
Eine Parkkarte stellt keinen Anspruch auf einen Parkplatz der AEK Bank dar.
Inkrafttreten und Änderung des Reglements
Das Reglement tritt per sofort in Kraft. Damit sind alle im Widerspruch stehenden Bestimmungen aufgehoben. Die AEK Bank kann dieses Reglement jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise (aekbank.ch) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
Thun, Oktober 2019
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